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   LG Wuppertal, 24.03.2022 - 9 S 172/21   

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https://dejure.org/2022,9747
LG Wuppertal, 24.03.2022 - 9 S 172/21 (https://dejure.org/2022,9747)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 24.03.2022 - 9 S 172/21 (https://dejure.org/2022,9747)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 24. März 2022 - 9 S 172/21 (https://dejure.org/2022,9747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • rewis.io
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Aktivlegitimation ist vorhanden -> Beklagte kann keine Einwendungen gegen die Aktivlegitimation vorbringen,... | Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Mietwagendauer; Haftungsreduzierung/Versicherung; Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und ...

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Wuppertal, 08.07.2021 - 9 S 41/21

    Verkehrsunfall - unfallbedingter Mehraufwand als Schadensposition

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.03.2022 - 9 S 172/21
    Grundsätzlich wird zur Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten im Allgemeinen, zur Anwendung der Schätzgrundlage "Fracke" und zur Berechtigung von Nebenkosten auf die bei juris veröffentlichte Entscheidung der Kammer vom 08.07.2021, Az. 9 S 41/21, verwiesen.

    Die geltend gemachten Nebenkosten für eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung unter 500 EUR, ein Navigationssystem, Winterreifen, Zustellen und Abholen des Fahrzeuges sind grundsätzlich gerechtfertigt (vgl. Kammer, 9 S 41/21, juris).

    Ihre insoweit abweichende Rechtsprechung - 9 S 41/21, juris - hat die Kammer zwischenzeitlich im vorstehenden Sinne einen Hinweis der Literatur aufgreifend, weiterentwickelt.

    Diese schätzt die Kammer gemäß § 287 ZPO auf 5 % der gesamten, ersatzfähigen Mietwagenkosten (siehe auch LG Wuppertal, Urteil vom 08.07.2021, 9 S 41/21, Rn. 60, juris; Wencker a.a.O.: "sicher vertretbar").

  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.03.2022 - 9 S 172/21
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist aber eine Einschränkung dergestalt geboten, dass der Schädiger nur jene durch das Schadensereignis verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen hat, die aus ex-ante-Sicht eines vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH, IX ZR 280/14, juris).
  • BGH, 14.06.1983 - VI ZR 213/81

    Schadensregulierung auf Neuwagenbasis; Berücksichtigung des Restwerts

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.03.2022 - 9 S 172/21
    Auch wenn die Anmietung einer geringeren Mietwagenklasse als die Klasse des Unfallfahrzeugs von dem Geschädigten vorgenommen wurde, sind nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe OLG Düsseldorf, 1 U 104/96, MDR 1998, 280 unter Hinweis auf BGH, VI ZR 213/18, NJW 1983, 2694, 2695, beckonline) dennoch ersparte Aufwendungen für die Nichtnutzung des eigenen Fahrzeugs in Abzug zu bringen.
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1997 - 1 U 104/96

    Von geschädigtem Unternehmen angemietetes Ersatzfahrzeug

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.03.2022 - 9 S 172/21
    Auch wenn die Anmietung einer geringeren Mietwagenklasse als die Klasse des Unfallfahrzeugs von dem Geschädigten vorgenommen wurde, sind nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe OLG Düsseldorf, 1 U 104/96, MDR 1998, 280 unter Hinweis auf BGH, VI ZR 213/18, NJW 1983, 2694, 2695, beckonline) dennoch ersparte Aufwendungen für die Nichtnutzung des eigenen Fahrzeugs in Abzug zu bringen.
  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels; Mehrmalige Aufforderung zur

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.03.2022 - 9 S 172/21
    Insofern kann auch ein nur "möglicherweise" bestehendes Schuldverhältnis als tatsächlich bestehend bestätigt werden (BGH, IV ZR 107/78, juris; siehe auch BGH, VIII ZR 299/04, Rdn. 25 - 26, juris: Deklaratorisches Anerkenntnis eines wegen § 138 BGB nichtigen Anspruchs scheitert daran, dass die Nichtigkeitsgründe bei seiner Abgabe fortbestanden; OLG Karlsruhe, 1 U 25/18, Rdn. 54, juris).
  • LG Stuttgart, 27.11.2020 - 19 O 145/20

    Corona-Pandemie: Ansteckungschutzmaßnahmen des Reparateurs sind kein

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.03.2022 - 9 S 172/21
    Das gilt jedoch nicht für die geltend gemachten 58 EUR für "aufwändige Hygienemaßnahmen" (vgl. für die Frage der Berücksichtigung bei den Reparaturkosten bejahend: LG Coburg, 32 S 7/21; LG Würzburg, 42 S 2276/20; LG Passau, 3 O 436/20: alle juris; verneinend: LG Stuttgart, 19 O 145/20, juris).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 239/07

    Darlehensablösung kein kausales Anerkenntnis

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.03.2022 - 9 S 172/21
    Notwendige Voraussetzung ist, dass unter den Parteien Streit oder Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtlich erhebliche Punkte herrschte (BGH, XI ZR 239/07, juris).
  • BGH, 20.07.2017 - III ZR 545/16

    Zentralregulierungsvertrag: Rechtliche Einordnung von Regulierungsbriefen des

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.03.2022 - 9 S 172/21
    Einer vorbehaltlosen Zahlung oder Gutschrift kann zwar nicht stets und ohne weiteres ein Anerkenntnis des Schuldners entnommen werden; hierzu bedarf es vielmehr des Vorliegens weiterer Umstände, die geeignet sind, eine derartige Wertung zu tragen (BGH, III ZR 545/16, bei juris).
  • LG Würzburg, 24.03.2021 - 42 S 2276/20

    Reparaturkosten, Arbeitszeit, Berufung, Unfall, Herstellungsaufwand,

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.03.2022 - 9 S 172/21
    Das gilt jedoch nicht für die geltend gemachten 58 EUR für "aufwändige Hygienemaßnahmen" (vgl. für die Frage der Berücksichtigung bei den Reparaturkosten bejahend: LG Coburg, 32 S 7/21; LG Würzburg, 42 S 2276/20; LG Passau, 3 O 436/20: alle juris; verneinend: LG Stuttgart, 19 O 145/20, juris).
  • BGH, 05.12.1979 - IV ZR 107/78

    Verkennung des Wesen eines bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.03.2022 - 9 S 172/21
    Insofern kann auch ein nur "möglicherweise" bestehendes Schuldverhältnis als tatsächlich bestehend bestätigt werden (BGH, IV ZR 107/78, juris; siehe auch BGH, VIII ZR 299/04, Rdn. 25 - 26, juris: Deklaratorisches Anerkenntnis eines wegen § 138 BGB nichtigen Anspruchs scheitert daran, dass die Nichtigkeitsgründe bei seiner Abgabe fortbestanden; OLG Karlsruhe, 1 U 25/18, Rdn. 54, juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2019 - 1 U 25/18

    Deklaratorisches Anerkenntnis im Rahmen der Unfallregulierung

  • LG Passau, 20.05.2021 - 3 O 436/20

    Desinfektionskosten beim Schadensersatz - Erklärung am Unfallort

  • AG Herford, 25.01.2023 - 12 C 164/22
    Zum anderen erachtet das Gericht solche aufwändigen Hygienemaßnahmen zum Anmietzeitraum für nicht erforderlich, wobei insoweit auf die Hinweise des Robert-Koch-Instituts (Hinweise zu Reinigung und Desinfektion von Oberflächen außerhalb von Gesundheitseinrichtungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Stand: 3.7.20) verwiesen wird, wonach die konsequente Umsetzung der Händehygiene die wirksamste Maßnahme gegen die Übertragung von Krankheitserregern auf oder durch Oberflächen darstellt und die routinemäßige Flächendesinfektion in häuslichen und öffentlichen Bereichen, auch der häufigen Kontaktflächen, nicht empfohlen worden ist; die angemessene Reinigung sei das Verfahren der Wahl ( so auch LG Wuppertal, Urteil vom 24. März 2022 - 9 S 172/21 -, juris).
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